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AGB’s

AGB

AGB’s

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)  für Kursangebote

  1. Gegenstand des Vertrags

Gegenstand des Vertrages mit der Pure Gesundheitszentrum GmbH ist die Erteilung eines Kurses nach Angebot (§611 BGB).

Alle angebotenen Kurse und sonstigen Angebote sind unter www.purefit-dresden.de nach Zeiten und Preisen einsehbar.

Kein Gegenstand des Vertrags mit der Pure Gesundheitszentrum GmbH sind Kurse, welche von externen Anbietern erbracht werden. Für Kurse von externen Anbietern gelten gesonderte AGB‘s welche bei dem entsprechenden Anbieter zu erfragen sind.

  1. Anmeldung / Vertragsschluss

Die Anmeldung zu den angebotenen Kursen oder sonstigen Angeboten erfolgt grundsätzlich online über die Website www.purefit-dresden.de oder schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder mündlich vor Ort. Krankenkassen Mitglieder können mit einem gültigen Gutschein, wie etwa der „Gutschein für ein AOK-Plus-Gesundheitsangebot“, an einem entsprechenden Kurs teilnehmen. Der Gutschein muss spätestens zum Kursbeginn vorliegen.
Die Anmeldung ist verbindlich. Da Plätze nur in begrenzter Zahl zur Verfügung stehen, kommt ein Vertragsschluss erst mit der Annahme der Anmeldung durch die Pure Gesundheitszentrum GmbH zustande. Die Plätze werden dabei nach der Reihenfolge der Anmeldung, ggf. nach der Reihenfolge einer Warteliste, vergeben.

  1. Kursdauer und Kursgebühr

Die Kurszeiten und Kursdauer können dem Kursplan online oder vor Ort eingesehen werden.

Die jeweilige Höhe der Kursgebühr ergibt sich aus dem geschlossenen Vertrag.
Die Preise für die Kurse und übrigen Angebote können Sie der Website entnehmen oder vor Ort erfragen.

Die Kursgebühren sind spätestens 3 Tage vor Beginn des Kurses im online Bezahlsystem oder per Überweisung zu entrichten. Eine Kartenzahlung oder in bar vor Ort ist ebenfalls möglich.

Eine Teilnahme an den Kursen erfolgt nur bei vorheriger Bezahlung oder Vorlage eines Gutscheines. Eigene Geschenk Gutscheine der Pure Gesundheitszentrum GmbH sind online, per Telefon oder vor Ort erhältlich. Soweit keine Abholung vor Ort erfolgt, erfolgt der Versand nach Zahlungseingang an die gewünschte Lieferadresse. Für den Versand wird eine Gebühr in Höhe von 2,50 € berechnet.

 

Abmeldung / Stornierung / Umbuchungen

Ein Nichterscheinen zum Kurs oder zu den sonstigen Angeboten entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung.

Umbuchungen des Kurses sind nur dann möglich, wenn freie Plätze im gewünschten Ausweichkurs zur Verfügung stehen und die Umbuchung spätestens 48 Stunden vor Beginn der nächsten Kurseinheit schriftlich oder per E-Mail beantragt wird. Ein Anspruch auf Umbuchung besteht nicht.

Für eine Erstattung der Kursgebühr durch die Krankenkassen ist eine Teilnahme von 80% vorgeschrieben. Wir übernehmen keine Garantie für eine Erstattung der Gebühr durch die Krankenkasse. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld über die Erstattungsfähigkeit bei Ihrer Krankenkasse. Wir sind durch die Krankenkassen verpflichtet, die Teilnahme an den einzelnen Einheiten zu dokumentieren. Die Krankenkassen behalten sich das Recht auf Einsichtnahme und Prüfung dieser Dokumentation vor. Verliert ein Krankenkassen Gutschein durch mangelnde Teilnahme seine Gültigkeit, muss die Teilnahmegebühr vollständig vom Teilnehmer selbst getragen werden. Fällt eine Kurseinheit durch Verschulden des Veranstalters aus (z.B. Krankheit der Kursleitung o.ä.) verpflichtet er sich, die fehlende Kurseinheit an einem alternativen Termin nachzuholen. Die Räumlichkeiten in denen ein Kurs stattfindet sind ausschließlich während der Kursdauer zu benutzen. Eine anschließende Nutzung/Weiterbenutzung von Räumen, Geräten, Schwimmbad, Trainingsflächen o.ä. ist nicht gestattet. Teilnahmebestätigungen, sowie Stempel in die Bonushefte werden jeweils in der letzten Kurseinheit ausgegeben. Sollte Ihre Krankenkasse eine gesonderte Bestätigung wünschen, muss diese bei Kursbeginn vorliegen. 

  1. Rücktritt / Kündigung der Kurse

Alle Kursverträge können bis 7 Tage vor Kursbeginn schriftlich oder per E-Mail kostenlos gekündigt werden. Bei einer Kündigung bis zu 3 Tagen vor Kursbeginn werden 20 % Bearbeitungsgebühr erhoben. Bei einer noch späteren Stornierung/Absage des Kurses werden 100% Stornogebühr vom Kurswert fällig, sofern kein Ersatz aus der Warteliste gefunden wurde.

  1. Absage / Rücktritt

Ist eine Durchführung des Kurses oder des sonstigen Angebotes etwa wegen technischen Defektes, Krankheit des Kursleiters oder wegen sonstiger zwingender Gründe nicht möglich, werden die Teilnehmer unverzüglich über den Ausfall informiert. In diesem Fall werden Nachholtermine seitens des Pure Gesundheitszentrum GmbH angeboten oder es wird eine Vertretung benannt. Sollten Nachholtermine nicht gestellt werden können, erfolgt für den konkreten Ausfall des Kurses eine entsprechende Minderung der Kursgebühr.

Sollte die Durchführung des Kurses oder sonstigen Angebotes grundsätzlich nicht möglich sein, etwa wegen dauerhafter Erkrankung des Kursleiters, technischen Defektes oder Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl kann die Pure Gesundheitszentrum GmbH vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall erfolgt umgehend eine Erstattung der bereits gezahlten Kursgebühr. Die Geltendmachung von weiteren Ansprüchen gegen die Pure Gesundheitszentrum GmbH ist ausgeschlossen.

  1. Mitteilungspflicht

Mit der Anmeldung zu den Kursen bzw. den sonstigen Angeboten wird bestätigt, dass der Teilnehmer keine schwerwiegenden Erkrankungen, insbesondere keine ansteckenden Krankheiten oder körperliche oder gesundheitliche Einschränkungen hat, die einer Teilnahme des Kurses bzw. Inanspruchnahme der sonstigen Angebote entgegenstehen. Schwangerschaften sind vor Beginn des Kurses bzw. des sonstigen Angebotes unaufgefordert mitzuteilen. Die Pure Gesundheitszentrum GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden, die aufgrund der unterlassenen Mitteilung oder bewusst falscher Mitteilung entstehen. Gleiches gilt für den Fall, dass dem Teilnehmer Ausschlussgründe selbst nicht bekannt und auch nicht für die Pure Gesundheitszentrum GmbH erkennbar waren. Bei Zweifeln über die Tauglichkeit zum Besuch des gewünschten Kurses oder der Inanspruchnahme des sonstigen Angebotes ist vorab eine (fach-)ärztliche Stellungnahme einzuholen.

Ein Schwimmverbot gilt u.a. nachfolgenden Erkrankungen:

– Ohrenentzündungen

– Augenentzündungen

– Magen-Darm-Erkrankungen

– Fieber

– bei allen akut ansteckenden Krankheiten

  1. Haftung

Die Haftung der Pure Gesundheitszentrum GmbH und ihrer Kursleiter
beginnt im Kursraum bzw. am Beckenrand und endet mit dem Verlassen am Ende des Kurses im Kursraum bzw. am Beckenrand. Eine Haftung wird nur für die Dauer des Kurses mit Trainer übernommen. Entsprechendes gilt für Erwachsene und Kinder gleichermaßen. Den Anweisungen des Kursleiters ist unbedingt Folge zu leisten, anderenfalls wird keine Haftung für etwaige Schäden übernommen. Widersetzt sich
der Kursteilnehmer erheblich oder wiederholt den Anweisungen des Kursleiters und  droht dadurch die Sicherheit des Kursteilnehmers oder der anderen Kursteilnehmer nicht mehr gewährleistet werden, oder führt die Störung dazu, dass der Kurs nicht planmäßig abgehalten werden kann, ist der Kursleiter befugt, den entsprechenden Teilnehmer unverzüglich des Kurses, auch hinsichtlich etwaiger noch ausstehender Kurstermine, zu verweisen. Eine Erstattung der Kursgebühren ist in diesem Fall ausgeschlossen. Die Pure Gesundheitszentrum GmbH behält sich die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den störenden Teilnehmer ausdrücklich vor. Jeder Teilnehmer bzw. deren Erziehungsberechtigte oder Begleiter trägt für sich selbst Verantwortung außerhalb des Beckens oder Kursräumen, etwa im Bereich der Umkleiden oder auf den Wegen zum Becken oder anderen Bereichen im oder am Objekt, eine Haftung der Pure Gesundheitszentrum GmbH ist hier ausgeschlossen. Im
Übrigen geltend die gesetzlichen Bestimmungen.

Die Gerätenutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Im Übrigen geltend die gesetzlichen Regelungen. Gleiches gilt für die sonstigen Angebote, sofern diese AGB oder Hausordnung keine weiteren Regelungen treffen.

Die Pure Gesundheitszentrum GmbH haftet nicht für Verluste oder Beschädigungen mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände, Geld oder ähnliches. Soweit möglich wird gebeten, auf Wertgegenstände zu verzichten oder diese einzuschließen.

Jeder Teilnehmer ist selbst für die ärztliche Abklärung der eigenen Tauglichkeit zum jeweiligen Kurs verantwortlich. Bei teilnehmenden Kindern liegt diese Verantwortung bei den Erziehungsberechtigten. In Eltern-Kind-Kursen haften Eltern für ihre Kinder. Die Aufsichtspflicht ist von den Eltern zu erfüllen.

Für angerichtete Schäden oder Beschädigungen an Einrichtungsgegenständen, Anlagen oder Geräten haftet der jeweilige Verursacher oder deren Erziehungsberechtigte.

  1. Hygiene / Gesundheit / Hausordnung

Kursräume und Trainingsflächen sollte aus hygienischen Gründen nicht mit Straßenschuhen oder barfuß betreten werden, bringen Sie deshalb je nach Räumlichkeit Hallenschuhe, Socken oder Badelatschen mit. Achten Sie auf, dem Kurs entsprechend, angepasste Kleidung. Die Kurse werden innerhalb des Therapiezentrums durchgeführt. Wir bitten im Interesse der hier behandelten Patienten um besondere Rücksichtnahme.

Aus hygienischen Gründen und zur Sicherung der Wasserqualität ist der Teilnehmer von Aqua verpflichtet, vor Kursbeginn zu duschen und angemessene Badebekleidung zu tragen. Sämtlicher Schmuck ist vorher abzulegen.

Eine Kursteilnahme ist nur gestattet, wenn der Teilnehmer (sport-)gesund ist.

Die Hausordnung sowie die Fitnessstudio Ordnung sind einzuhalten. Das Betreten der Umkleiden, des Schwimmbadbereiches ist aus hygienischen Gründen nur mit sauberen Badelatschen oder Badeschuhen gestattet. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist in der gesamten Örtlichkeit untersagt, mit Ausnahme von Trinkflaschen. Im Café des Eingangsbereiches können Getränke erworben werden. Die erworbenen Getränke sowie selbstmitgebrachte Lebensmittel sind ausschließlich im Café des Eingangsbereiches zu verzehren.

Das Betreten des Schwimmbadbereiches ist nur nach Aufforderung und unter Aufsicht des Kursleiters gestattet. Hält sich ein Besucher oder Kursteilnehmer nicht an die
hier aufgeführten Pflichten, behält sich die Pure Gesundheitszentrum GmbH vor, den Teilnehmer vom gesamten Kurs oder dem sonstigen Angebot auszuschließen. Eine
Kostenerstattung erfolgt in diesem Fall nicht. Die Pure Gesundheitszentrum GmbH behält sich die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den störenden Teilnehmer ausdrücklich vor.

Das Aufnehmen von Fotos ist in den gesamten Räumlichkeiten und insbesondere der Aquabecken, Sportflächen und Umkleiden untersagt.

AGB für FitnessStudio

Stand März 2026

  1. Geltung der AGB

Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für sämtliche Willenserklärungen, Verträge und rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen von Pure Gesundheitszentrum GmbH mit ihren Mitgliedern. Von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Mitgliedes finden keine Anwendung.

1.1 Vertragsabschluss im Club

Eine Mitgliedschaft und der damit verbundene Vertrag entstehen im Club durch die Unterschrift des Mitgliedes. Ein Widerruf durch das Mitglied ist in diesem Fall nicht möglich.

1.2 Online Vertragsabschluss

Eine Mitgliedschaft und der damit verbundene Vertrag kommen im Online Verfahren durch die Bestätigung der allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Datenschutzbestimmungen und der Widerrufsbelehrung zustande. Das Mitglied kann eine Online Mitgliedschaft innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen in Textform per Mail oder Brief widerrufen. Das Widerrufsrecht erlischt mit dem ersten Probetraining.

1.3 Sonstiges

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis. Sollte eine Bestimmung unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

  1. Nutzung des Clubs, Vertragslaufzeit, Kündigung, Stilllegung

2.1 Hausordnung

Jedes Mitglied unterliegt der jeweils aktuellen Hausordnung, welche im Studio ausgehängt ist. Bei einem nachweislichen Verstoß gegen die Hausordnung ist die Pure Gesundheitszentrum GmbH berechtigt, den Mitgliedsvertrag fristlos zu kündigen. Zusätzlich wird in diesem Fall eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von 150 Euro fällig. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten.

2.2 Vertragslaufzeit und Pauschalen

Die jeweilige Vertragslaufzeit sowie die Preise werden bei Vertragsabschluss erläutert und sind im Vertrag ersichtlich.

Bei Vorauszahlungsmitgliedschaften, die ab dem 01.05.2025 abgeschlossen wurden, erfolgt nach Ablauf der vereinbarten Grundlaufzeit keine erneute Vorauszahlung. Stattdessen wird der Vertrag ab diesem Zeitpunkt monatlich zu dem in den Vertragsunterlagen festgelegten Beitrag fortgeführt. Ab Ende der Grundlaufzeit ist die Mitgliedschaft monatlich kündbar.

Bei Erstanmeldung und erstem Besuch im Studio wird dem Mitglied der Mitgliedsausweis bzw. Transponder kostenfrei ausgehändigt.

Bei schuldhaftem Verlust oder Beschädigung wird für die Ausstellung eines Ersatztransponders eine Gebühr von 20 Euro fällig.

Zusatzleistungen können je nach Standort variieren. Ein Anspruch auf bestimmte Zusatzleistungen besteht nicht. Der Betreiber kann Umfang und Art von Zusatzleistungen zukünftig ändern. Bei einigen Verträgen können anteilige Kosten für die Vorabnutzung des Studios anfallen.

2.3 Mindestvertragslaufzeit und Verlängerung

Der Vertrag hat zunächst die auf dem Vertrag angegebene Mindestvertragslaufzeit. Soweit nichts anderes vereinbart ist, verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit auf unbestimmte Zeit, wenn nicht fristgerecht gekündigt wurde. Die auf dem Vertragsdokument angegebenen Kündigungsfristen gelten. Nach Ende der Mindestlaufzeit kann der Vertrag von beiden Seiten jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

2.4 Kündigung

Ordentliche und außerordentliche Kündigungen werden bevorzugt über das Kontaktformular auf www.purefit-dresden.de eingereicht. Alternativ kann der Vertrag über die Pure Fit App gekündigt werden. Ist dies nicht möglich, kann eine Kündigung schriftlich an die Verwaltung in Dresden, Wiener Straße 40, 01069 Dresden gesendet werden.

Eine außerordentliche Kündigung ist möglich, bei dauerhafter Sportunfähigkeit mit ärztlichen Attest, oder wenn sich der Wohnort des Mitgliedes auf mehr als 30 Kilometer Entfernung zum Pure Fit Standort verlegt. Hierfür ist eine amtliche Meldebescheinigung vorzulegen. Die Kündigungsfrist beträgt in diesem Fall sechs Wochen zum Monatsende.

2.5 Pausierung der Mitgliedschaft

Für längere Ruhezeiten, bis maximal 6 Monaten, ist ein triftiger Grund nachzuweisen, zum Beispiel Schwangerschaft oder berufliche Abwesenheit. Die entsprechenden Nachweise sind bei der Beantragung einzureichen.

Eine Ruhezeit muss spätestens sieben Tage vor Monatsende beantragt werden. Eine rückwirkende Anerkennung ist ausgeschlossen.

Nach Ablauf dieser Frist ist eine Ruhezeit erst für den darauffolgenden Monat möglich.

Die Beantragung erfolgt nur schriftlich per E-Mail an info@purefit-dresden.de 

Bewilligte Ruhezeiten werden immer in vollen Monaten gewährt.

Eine Verrechnung bereits gezahlter Beiträge findet nicht statt.

Jede bewilligte Ruhezeit verlängert die Vertragslaufzeit sowie die Kündigungsfrist um die Dauer der Ruhezeit, unabhängig von Tarif und Grund.

2.6 Öffnungszeiten

Während der Öffnungszeiten am Wochenende erfolgt die Nutzung auf eigene Gefahr. Die Öffnungszeiten sind am Studioeingang und auf der Webseite ersichtlich. Das Mitglied verzichtet, während dieser Zeiten auf persönliche Betreuung und bestätigt eigenverantwortliches Training und sachgemäßen Umgang mit dem Equipment. Bei schuldhaft verursachten Schäden kann Schadenersatz geltend gemacht werden. Der Betreiber kann in schweren Fällen den Vertrag außerordentlich kündigen.

2.7 Haftung

Jeder Teilnehmer oder Mitglied bzw. deren Erziehungsberechtigte oder Begleiter trägt für sich selbst Verantwortung außerhalb der Trainingsflächen, des Beckens oder Kursräumen, etwa im Bereich der Umkleiden oder auf den Wegen zum Becken, Trainingsflächen oder anderen Bereichen im oder am Objekt, eine Haftung der Pure Gesundheitszentrum GmbH ist hier ausgeschlossen. Im
Übrigen geltend die gesetzlichen Bestimmungen.

Die Gerätenutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Im Übrigen geltend die gesetzlichen Regelungen. Gleiches gilt für die sonstigen Angebote, sofern diese AGB oder Hausordnung keine weiteren Regelungen treffen.

Die Pure Gesundheitszentrum GmbH haftet nicht für Verluste oder Beschädigungen mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände, Geld oder ähnliches. Soweit möglich wird gebeten, auf Wertgegenstände zu verzichten oder diese einzuschließen.

Jeder Teilnehmer ist selbst für die ärztliche Abklärung der eigenen Tauglichkeit zum jeweiligen Kurs verantwortlich. Bei teilnehmenden Kindern liegt diese Verantwortung bei den Erziehungsberechtigten. In Eltern-Kind-Kursen haften Eltern für ihre Kinder. Die Aufsichtspflicht ist von den Eltern zu erfüllen.

Für angerichtete Schäden oder Beschädigungen an Einrichtungsgegenständen, Anlagen oder Geräten haftet der jeweilige Verursacher oder deren Erziehungsberechtigte und kann zum Ausschluss führen.

2.8 Renovierungsarbeiten

Das Studio ist berechtigt, wegen Wartung oder Renovierungsarbeiten bis zu 7 Tage im Kalenderjahr zu schließen. Ein Anspruch auf Beitragserstattung besteht in dieser Zeit nicht.

  1. Pflichten des Mitgliedes

3.1 Der Transponder „Bändchen“ ist persönlich und darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei Verlust ist das Studio unverzüglich zu informieren.

3.2 Bei Missbrauch wird eine pauschale Vertragsstrafe von 150 Euro fällig, sofern der Missbrauch durch schuldhaftes Verhalten ermöglicht wurde. Es bleibt vorbehalten, weitere Schäden geltend zu machen. Das Mitglied kann nachweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.

  1. Mitgliedsdaten und E-Mail Adresse

4.1 Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar. Das Studio ist berechtigt, zur Identitätsprüfung ein Foto oder die Vorlage eines Lichtbildausweises zu verlangen.

4.2 Das Mitglied ist verpflichtet, eine gültige E-Mail-Adresse anzugeben, diese zu bestätigen und Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Wichtige rechtliche Erklärungen, wie Mahnungen oder Fristsetzungen, können an die zuletzt hinterlegte Postanschrift oder bestätigte E-Mail-Adresse übermittelt werden.

4.3 Das Studio ist berechtigt, personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragserfüllung an Dritte weiterzugeben. Dies umfasst Kontaktaufnahme, Identifizierung, Beitragsmanagement, Gesundheitsdaten für Trainingsplanung und Zahlungsabwicklung. Die Verarbeitung erfolgt gemäß DSGVO.

  1. Fälligkeit der Beiträge und Zahlungsverzug

5.1 Einmalzahlungen wie Transpondergebühr und Betreuungsgebühr werden bei Vertragsabschluss fällig. Laufende Beiträge werden jeweils wöchentlich abgebucht.

5.2 Zahlungen erfolgen ausschließlich per SEPA Lastschrift. Wird die Einzugsermächtigung widerrufen oder besteht ein Rückstand von mindestens acht Wochenbeiträgen, werden alle offenen Forderungen bis Vertragsende sofort fällig. Bei Rücklastschriften trägt das Mitglied die anfallenden Gebühren.

5.3 Bei Zahlungsverzug können ein Inkassounternehmen oder ein Rechtsanwalt beauftragt werden. Die entstehenden Kosten werden im Rahmen des Verzugsschadens geltend gemacht.

5.4 Bei fortgesetztem Zahlungsverzug ist Pure Gesundheitszentrum GmbH berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn trotz Nachfrist von 14 Tagen nicht vollständig gezahlt wird.

5.5 Die Forderungen aus dem Vertrag können an den Dienstleister Finion Capital GmbH abgetreten werden. Das Mitglied stimmt der Weitergabe relevanter Daten zum Zweck des Forderungseinzugs zu und erteilt ein SEPA Mandat.

  1. Teilnahme am SEPA Lastschriftverfahren

Das Mitglied verpflichtet sich zur Teilnahme am SEPA Lastschriftverfahren und zur Sorge für ausreichende Kontodeckung.

  1. Datenschutzbestimmungen

Mit Abschluss der Mitgliedschaft erkennt das Mitglied die aufliegenden und online einsehbaren Datenschutzbestimmungen an.

  1. Schlussbestimmung

Pure Gesundheitszentrum GmbH ist berechtigt, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme der Hauptleistungspflichten anzupassen. Mitglieder werden über Änderungen schriftlich informiert.

Sollte eine Klausel dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie

(1) Geschäftsbeziehung

Die Geschäftsbeziehung entsteht auf Grundlage eines beiderseitig unterschriebenen Behandlungshonorarvertrages, sowohl vom Leistungserbringer (Pure Gesundheitszentrum GmbH) als auch dem Kunden / Patienten, der gleichzeitig die vorliegenden AGB gelesen und akzeptiert hat. D.h. es entsteht kein Vertragsverhältnis zwischen der Versicherung des Kunden / Patienten und dem Leistungserbringer (Pure Gesundheitszentrum GmbH).

(2) Honorare/Preisliste

Für unsere Leistungen berechnen wir für Kunden/Patienten ausschließlich Honorarbeträge auf der Grundlage der GebüTh (Gebührenübersicht für Therapeuten). Die Praxis für Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Rehabilitation und Prävention weist hier ausdrücklich darauf hin, dass ein einheitliches Gebührenverzeichnis für therapeutische Leistungen in Deutschland nicht existiert. Es gilt immer die aktuelle veröffentlichte Preisliste.

(3) Bezahlung

Der Kunde / Patient verpflichtet sich innerhalb von 14 Tagen, ohne Abzug, nach Rechnungseingang den im Behandlungshonorarvertrag vereinbarten Betrag auf das in der Rechnung genannte Konto/Bankinstitut zu überweisen.

(4) Terminabsage

Vereinbarte Behandlungstermine sind wahrzunehmen. Sollte ein Behandlungstermin nicht wahrgenommen werden können, so ist dieser mindestens 24 Stunden vorher abzusagen. Ein Behandlungstermin gilt als abgesagt, wenn dieser mit den Rezeptionsmitarbeitern oder dem behandelnden Therapeuten, per E-Mail oder telefonisch auch als Mitteilung auf der Mailbox, unter Angabe des Kunden- / Patientennamens, Behandlungsdatum und Uhrzeit besprochen wurde. Für die Einhaltung dieser Fristen ist der Kunde/-in / Patient/-in verantwortlich. Andernfalls kann die Praxis dem Kunden / Patienten die Kosten für den nicht wahrgenommenen Termin in Rechnung stellen. Die Leistungen, die von den Kassen nicht erstattet werden, stellen wir privat in Rechnung.

(5) Terminausfall

Der Kunde / Patient hat den Ausfall eines von ihm versäumten Behandlungstermins zum vereinbarten Teilhonorar an den Leistungserbringer (Pure Gesundheitszentrum GmbH) zu entrichten. Hierfür erhält er eine gesonderte Rechnung.

(6) Verspätungen

Sollten Sie sich verspäten, so verkürzt sich Ihre Behandlungszeit entsprechend. Verspätungen von mehr als 50% Therapiezeit gelten als ausgefallener Termin und werden privat in Rechnung gestellt.

(7) Rücktrittsrecht Kunde / Patient

Sollte der Kunde / Patient mit den Leistungen der Pure Gesundheitszentrum GmbH, während der Leistungserbringung nicht zufrieden sein, so kann er vom Behandlungshonorarvertrag zurücktreten, ist im Zuge dessen aber nicht berechtigt, die bereits erbrachte Leistung in seiner Abrechnung zu verhandeln. Dies bedeutet, die bereits erfolgten Leistungen sind in vollem Umfang zu zahlen. Die Berücksichtigung der Punkte 3 und 4 finden in diesem Zusammenhang ebenfalls ihre Anwendung. Der Rücktritt vom Behandlungshonorarvertrag ist ausschließlich in schriftlicher Form an die Pure Gesundheitszentrum GmbH, zu richten und muss spätestens 48 Stunden vor dem nächsten Termin in der Praxis vorliegen.

(8) Rücktrittsrecht Praxis

Die Praxis Pure Gesundheitszentrum GmbH, ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde / Patient sich entgegen der vorliegenden AGB‘s verhält. So sind die bereits erfolgten Leistungen unmittelbar nach Rechnungserhalt zu zahlen. Schäden, die durch die Nichterfüllung des Vertrages seitens des Kunden / Patienten entstehen, werden ebenfalls in Rechnung gestellt.

(9) Leistungserbringung

Der Leistungserbringer (Pure Gesundheitszentrum GmbH), verpflichtet sich die vereinbarten Termine unter zumutbaren Abweichungen einzuhalten.

(10) Schadenersatzanspruch

Der Kunde / Patient hat im Bezug auf Punkt 9 keinen Anspruch auf Schadensersatz.

(11) Zahlungsverzug

Sollte der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 14 Tagen auf dem Konto der Praxis Pure Gesundheitszentrum GmbH gebucht sein, so ist die Praxis, berechtigt, Verzugszinsen von 5% über dem gültigen Basiszinssatz zu berechnen (§ 288 BGB).

 (12) Haftungsausschluss

Die Pure Gesundheitszentrum GmbH haftet nicht für Verluste oder Beschädigungen mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände, Geld oder ähnliches. Soweit möglich wird gebeten, auf Wertgegenstände zu verzichten oder diese einzuschließen.

Ebenso schließt die Praxis jegliche Haftung für Schäden am Kunden / Patienten aus, die wegen Nichtbeachtung der AGB‘s oder durch Fehlverhalten / Fahrlässigkeit der Kunden / Patienten entstehen.

Jeder Teilnehmer oder Mitglied bzw. deren Erziehungsberechtigte oder Begleiter trägt für sich selbst Verantwortung außerhalb der Trainingsflächen, des Beckens oder Kursräumen, etwa im Bereich der Umkleiden oder auf den Wegen zum Becken, Trainingsflächen oder anderen Bereichen im oder am Objekt, eine Haftung der Pure Gesundheitszentrum GmbH ist hier ausgeschlossen. Im
Übrigen geltend die gesetzlichen Bestimmungen.

Die Gerätenutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Im Übrigen geltend die gesetzlichen Regelungen. Gleiches gilt für die sonstigen Angebote, sofern diese AGB oder Hausordnung keine weiteren Regelungen treffen.

Jeder Teilnehmer ist selbst für die ärztliche Abklärung der eigenen Tauglichkeit zum jeweiligen Kurs verantwortlich. Bei teilnehmenden Kindern liegt diese Verantwortung bei den Erziehungsberechtigten. In Eltern-Kind-Kursen haften Eltern für ihre Kinder. Die Aufsichtspflicht ist von den Eltern zu erfüllen.

Für angerichtete Schäden oder Beschädigungen an Einrichtungsgegenständen, Anlagen oder Geräten haftet der jeweilige Verursacher oder deren Erziehungsberechtigte und kann zum Ausschluss führen.

 (13) Ausführungsort

Ausführungsort des Vertrages ist immer der Praxissitz oder der Sitz eines firmierenden Vertragspartners; im Weiteren ggf. der Ort des Hausbesuches.

(14) Zusatzkosten

Zusatzkosten fallen an, wenn der Kunde / Patient einen Hausbesuch anfordert. Die Kosten richten sich nach der Entfernung und der vertraglichen Vereinbarung.

(15) Vertragsbedingungen

Grundsätzlich gelten die zwischen der Pure Gesundheitszentrum GmbH und dem Vertragspartner geschlossenen Vereinbarungen. Eine Vertragsänderung kann nur in schriftlicher Form vorgenommen werden und muss von beiden Vertragsparteien unterzeichnet sein.

(17) Schlussbestimmung

Aussagen, die von den Mitarbeitern der Pure Gesundheitszentrum GmbH getätigt werden, beruhen immer auf dem jeweiligen Kenntnisstand. Da es zu einigen Themen unterschiedliche Lehrmeinungen gibt, können wir nicht in jeder Hinsicht gewährleisten, die aktuellste (oder aktuell als beste anerkannte) Aussage getroffen (bzw. Therapie angewendet) zu haben.

AGB‘s und Behandlungsvertrag Heilpraktiker

  • 1 Anwendbarkeit der AGB
  1. Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Heilpraktiker und Patient als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.
  2. Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Patient das generelle Angebot des Heilpraktikers, die Heilkunde gegen jedermann auszuüben, annimmt und sich an den Heilpraktiker zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet.
  3. Der Heilpraktiker ist jedoch berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere, wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die der Heilpraktiker aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder die ihn in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Heilpraktikers für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten.
  • 2 Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages
  1. Der Heilpraktiker erbringt seine Dienste gegenüber dem Patienten in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Heilkunde zur Beratung, Diagnose und Therapie beim Patienten anwendet.
  2. Über die Diagnose- und Therapiemethoden entscheidet der Heilpraktiker in Absprache mit dem Patient nach seinen Befindlichkeiten , nachdem der Patient vom Heilpraktiker über die anwendbaren Methoden und deren Vor- und Nachteile in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht umfassend aufgeklärt wurde. Soweit der Patient nicht entscheidet oder nicht entscheiden kann, ist der Heilpraktiker befugt, die Methode anzuwenden, die dem mutmaßlichen Patientenwillen entspricht.
  3. Der Heilpraktiker wendet u.a. Methoden an, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind und nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen.. Insofern kann ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methode weder in Aussicht gestellt noch garantiert werden. Haftungsansprüche sind daher auch für evtl. Folgen nicht abzuleiten. Soweit der Patient die Anwendung derartiger Methoden ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden der Schulmedizin beraten, diagnostiziert oder therapiert werden will, hat er dies gegenüber dem Heilpraktiker schriftlich zu erklären.
  4. Der Heilpraktiker darf keine Krankschreibungen vornehmen und keine verschreibungs-pflichtigen Medikamente verordnen.
  • 3 Mitwirkung des Patienten

Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Patient nicht verpflichtet. Der Heilpraktiker ist jedoch berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Patient Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt, verschweigt oder Therapiemaßnahmen vereitelt.

  • 4 Honorierung des Heilpraktikers
  1. Der Heilpraktiker hat für seine Dienste Anspruch auf ein Honorar. Soweit die Honorare nicht individuell zwischen Heilpraktiker und Patient vereinbart sind, gelten die Sätze, die in der Anlage zu diesen AGB – Preisliste Barzahler– aufgeführten Sätze.
  2. Die Honorare sind für jeden Behandlungstag vom Patienten in bar an den Heilpraktiker gegen Quittung zu bezahlen.
  3. Vermittelt der Heilpraktiker Leistungen Dritter, die er nicht fachlich überwacht (z.B. Laborleistungen analog M III-IV, N der GOÄ) ist der Heilpraktiker berechtigt, die von dem Dritten in Rechnung gestellten Beträge als eigene Honorarbestandteile geltend zu machen und mit dem Patienten in der voraussichtlichen Höhe gemäß Absatz b) abzurechnen. In Quittungen und Rechnungen sind diese Beträge gesondert auszuweisen. Hierbei wird sich der Heilpraktiker von den Dritten weder Rückvergütungen noch sonstige Vorteile gewähren lassen. Der Heilpraktiker ist jedoch berechtigt, bei einer entsprechenden Vereinbarung für die Vermittlung begleitenden Leistungen beim Patienten eigene Honorare geltend zu machen. Eine Rückvergütung oder Vorteilsgewährung liegt nicht vor, wenn der Heilpraktiker die Leistungen selbst oder als Mitglied einer Laborgemeinschaft erbringt und die Kosten den einfachen Satz der GOÄ nicht überschreiten.
  4. Lässt der Heilpraktiker Leistungen durch Dritte erbringen, die er selbst überwacht (z.B. Laborleistungen analog M I-II der GOÄ) sind diese Leistungen Bestandteil der Honorare des Heilpraktikers. Soweit hier keine Inklusivvereinbarung getroffen ist werden diese Kosten mit dem einfachen Satz der Positionen 3500-3621 der GOÄ in Rechnung gestellt.
  5. In den Fällen der Absätze c) und d) ist der Heilpraktiker von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und darf als Beauftragter des Patienten zwischen dem Dritten (z.B. Labor) und sich selbst Rechtsgeschäfte abschließen. Dies gilt auch dann, wenn § 181 BGB auch auf die Rechtsbeziehung zwischen Heilpraktiker und Dritten (z.B. bei Laborgemeinschaften) anzuwenden wäre; unabhängig von einem diesbezüglichen Befreiungstatbestand. Das Verbot der Vorteilsgewährung nach Absatz c bleibt hiervon unberührt.
  6. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (§ 43 AMG i.d.F. der 8. Änderung 1998) ist die Abgabe von apothekenpflichtigen Arzneimittel Heilpraktikern nicht gestattet. Die Direktverabreichung an Patienten durch den Heilpraktiker ist jedoch nach wie vor zulässig, da dies keine Abgabe, sondern eine Verwendung ist. Daraus folgert, dass Heilpraktikerhonorare grundsätzlich die verwendeten Arzneimittel enthalten und eine wie immer geartete Herausrechnung oder Spezifizierung nicht möglich ist.
  7. Dahingegen stellt die Abgabe von Arzneimittel durch Apotheken an den Patienten für verordnete oder empfohlene Arzneimittel ein nicht durch diese AGB erfasstes Direktgeschäft dar, das auf die Honorar- und Rechnungsgestaltung des Heilpraktikers keinen Einfluss hat. Dies gilt auch für freiverkäufliche Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel und andere Hilfsmittel, die vom Heilpraktiker empfohlen oder verordnet und vom Patienten in einschlägigen Verkaufsstellen bezogen werden. Dabei hat der Patient freie Wahl der Apotheke oder Verkaufsstelle.
  8. Unabhängig von den Buchstaben a) – e) erhalten Patienten auf Wunsch eine Rechnung nach dem GebüH85. Die Wahl zwischen Niedrigstsatz und Höchstsatz hängt von der Intensität der einzelnen Behandlungseinheit und dem Schwierigkeitsgrad ab und obliegt dem Heilpraktiker unabhängig vom Versicherungsstatus des Patienten. Die Wahl zwischen Barzahlungskonditionen und GebüH85 ist vom Patienten bei Behandlungsbeginn schriftlich zu entscheiden, eine nachträgliche Änderung ist nicht möglich.
  9. Hält der Patient aus Gründen, die der Heilpraktiker nicht zu vertreten hat, den für ihn reservierten Termin nicht ein, oder erfolgt die Absage so spät, dass der Termin aus organisatorischen Gründen nicht nachbesetzt werden kann, ist der Heilpraktiker berechtigt, Schadenersatz wegen Verdienstausfall geltend zu machen. (LG Hannover, AZ: 19 S 34/97)
  • 5 Honorarerstattung durch Dritte
  1. Soweit der Patient Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, wird § 4 hiervon nicht berührt. Der Heilpraktiker führt eine Direktabrechnung nicht durch und kann auch das Honorar oder Honorarteile in Ansehung einer möglichen Erstattung nicht stunden.
  2. Soweit der Heilpraktiker im Rahmen der wirtschaftlichen Beratung nach § 2 Absatz b den Patienten über die Erstattungspraxis Dritter Angaben macht, sind diese unverbindlich. Insbesondere gelten die üblichen Erstattungssätze nicht als vereinbartes Honorar im Sinne des § 4 Absatz a und beschränkt sich der Umfang der Heilpraktikerleistungen nach § 2 Absatz b nicht auf erstattungsfähige Leistungen.
  • 6 Vertraulichkeit der Behandlung
  1. Der Heilpraktiker behandelt die Patientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Patienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Patienten. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Patienten erfolgt und anzunehmen ist, dass der Patient zustimmen wird.
  2. Absatz a) ist nicht anzuwenden, wenn der Heilpraktiker aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen – oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige. Absatz a) ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen ihn oder seine Berufsausübung stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
  • 7 Rechnungsstellung
  1. Nach § 4 Absatz a) und b) erhält der Patient auf Wunsch eine Barzahlungsquittung mit Behandlungsdatum und Spezifizierung der erbrachten Leistungen, Dritt- und Nebenleistungen. Die Quittung enthält den Namen die Anschrift des Heilpraktikers, den Namen und auf Wunsch die Anschrift und das Geburtsdatum des Patienten. Die rückwirkende Ausstellung von Quittungen ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich.
  2. Wünscht der Patient aus Beweis- oder Erstattungsgründen nach § 4 Absatz h) eine Rechnung nach dem GebüH85, die eine Diagnose und Therapiespezifizierungen mit Diagnoserückschlüssen enthält, wird diese am Monatsende ausgestellt und ist sofort zur Zahlung fällig. Abweichend davon kann der Patient am Lastschrifteneinzugsverfahren teilnehmen, was den Vorteil hat, dass die Rechnung erst am 10. des Folgemonats belastet wird.
  • 8 Meinungsverschiedenheiten

Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den AGB sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.